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Von der Verwaltung liegen z. Z. keine aktuellen Angaben vor.
Berechtigt für dieses Angebot sind satzungsgemäß selbstständige, bedürftige Einzelhändler und Mitarbeiter des Einzelhandels sowie deren Ehemann / Ehefrau eine Wohnung zur Miete zu erhalten. Die Bedürftigen sollten mindestens 60 Jahre alt und mindestens zehn Jahre im Einzelhandel tätig gewesen sein; über die Kriterien der Bedürftigkeit entscheidet der Vorstand.
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