Stiftung Parkheim der Detaillistenkammer Hamburg - Wohnungsangebote
Stiftung Parkheim
 
WOHNUNGSANGEBOTE
 
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Berechtigt für dieses Angebot sind satzungsgemäß selbstständige, bedürftige Einzelhändler und Mitarbeiter des Einzelhandels sowie deren Ehemann / Ehefrau eine Wohnung zur Miete zu erhalten. Die Bedürftigen sollten mindestens 60 Jahre alt und mindestens zehn Jahre im Einzelhandel tätig gewesen sein; über die Kriterien der Bedürftigkeit entscheidet der Vorstand.